der
UPLINK Digital GmbH
Heerdter Sandberg 32
D-40549 Düsseldorf
(nachfolgend „Provider“)
Der Provider bietet Unternehmern im Sinne des § 14 BGB verschiedene internet-bezogene Dienste und Leistungen, wie etwa den Zugang zum Internet, Server-Housing und Hosting von WebSites, an.
(1) Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Provider und dem Kunden. Über die einzelnen vom Provider zu erbringenden Leistungen werden gesonderte Produktvereinbarungen geschlossen, auf die diese AGB anzuwenden sind.
(2) Die Bestimmungen der AGB gelten auch im Regelungsbereich der Produktvereinbarungen. Dies gilt nicht, wenn und soweit eine Produktvereinbarung für ihren Regelungsbereich Bestimmungen enthält, die ausdrücklich als vorrangig gegenüber den Bestimmungen der AGB bezeichnet sind oder deren Vorrang gegenüber den Bestimmungen der AGB sich daraus ergibt, dass sie ihrem Regelungsgehalt nach spezieller sind. Im Zweifel gelten die Bestimmungen der Produktvereinbarung. Abweichenden Allgemeinen Einkaufs- oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Die Produkte und Leistungen des Providers sind ausschließlich für Geschäftskunden, d.h. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB konzipiert. Der Provider schließt daher Verträge über seine Produkte und Leistungen ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ab, und diese AGB finden dementsprechend ausschließlich Anwendung auf Verträge mit Unternehmern.
(1) Die Übersendung der Produktvereinbarung(en) und der AGB durch den Provider erfolgt freibleibend und stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Erst durch Unterzeichnung und Übersendung bzw. Übergabe der Produktvereinbarung(en) an den Provider unterbreitet der Kunde gegenüber dem Provider ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot oder seine Angebote für die Dauer von drei Wochen nach Eingang beim Provider gebunden.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Provider das Angebot unter Beachtung der in § 14 dieser AGB bestimmten Form ausdrücklich annimmt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen, insbesondere durch Herstellung des Netzzuganges, beginnt.
(1) Für den Fall, daß ein Kunde mehrere Produktvereinbarungen abgeschlossen hat, werden durch die Kündigung einer dieser Produktvereinbarungen die anderen Produktvereinbarungen und deren Laufzeit nicht beeinflußt.
(2) Die Laufzeit eines Vertrages sowie die Kündigungsfrist ergibt sich jeweils aus den produktspezifischen Bedingungen (z.B. Rahmenvertrag, Besondere Geschäftsbedingungen, Auftragsformular etc.). Soweit in den produktspezifischen Bedingungen nicht abweichendes geregelt ist bzw. die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, beginnt die Laufzeit stets mit dem Tag der Bereitstellung der Leistung.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Die Art, der Inhalt und der Umfang der vom Provider zu erbringenden Dienste und Leistungen ergibt sich aus den gesondert abzuschließenden Produktvereinbarungen.
(2) Soweit der Provider im Einzelfall entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
(3) Der Provider ist berechtigt, das sich aus den Produktvereinbarungen ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Provider angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
(a) den Provider unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren,
(b) den Provider unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten,
(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die vom Provider angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde bereits den Versuch zu unterlassen,
- den Zugang anderer Nutzer zu den Diensten des Providers unberechtigt zu nutzen,
- es anderen Nutzern zu ermöglichen, die Dienste, die der Provider für den Kunden erbringt, missbräuchlich zu nutzen, insbesondere Relays offen zu lassen und Mailserver nicht ausreichend gegen unberechtigte Nutzung abzusichern,
- Dienste des Providers, über die keine Produktvereinbarung abgeschlossen wurde, unberechtigt zu nutzen,
- Passwörter anderer Nutzer der Dienste des Providers oder des Systemoperators zu entschlüsseln,
- E-Mails anderer Nutzer der Dienste des Providers unberechtigt zu lesen, - Dateien anderer Nutzer der Dienste des Providers zu ändern,
- für einzelne Anwendungen lizenzierte Anwendungssoftware über die Dienste des Providers unberechtigt zu verbreiten,
- Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
- strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen über Dienste des Providers zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
- sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen mit Tieren zum Gegenstand haben.
(d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste und Leistungen des Providers einschlägig sein sollten,
(e) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen,
(f) dem Provider erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,
(g) dem Provider wenigstens 48 Stunden vor einer vorhersehbaren, außergewöhnlich hohen Nutzung der Dienste diese Nutzung anzuzeigen.
(2) Bei Verstößen des Kunden gegen die in Ziffer (1) (b) und (c) genannten Pflichten ist der Provider ohne vorherige Abmahnung und bei Verstößen gegen die in Ziffer (1) (a) und (d) bis (f) genannten Pflichten ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen den Provider nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(4) Verstößt der Kunde gegen die in § 5 Abs. 1 dieser AGB geregelten Pflichten, ist der Provider neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren. Dieses Recht hat der Provider auch, wenn der Kunde in einen Hackangriff oder einen vermutlichen Hackangriff einbezogen ist, gleich wie dieser Hackangriff oder vermutete Hackangriff geartet ist.
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Providers durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Provider gestattet. Der Provider kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen, gesondert zu vereinbarenden Entgeltes abhängig machen.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde hat dem Provider für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise einzustehen, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
(3) Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungsanspruch, kein Schadensersatzanspruch und kein Kündigungsrecht des Kunden.
(4) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte Nutzung der Dienste des Providers durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen des Providers erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
(1) Bestandteil der in gesonderter Produktvereinbarung zu vereinbarenden Vergütung können Festentgelte, nutzungsabhängige variable Entgelte, Leitungs- und Kommunikationskosten sowie sonstige Entgelte sein.
(a) Als Festentgelt im Sinne dieses Vertrages gelten die in den Produktvereinbarungen als Pauschal- oder Grundgebühr bezeichneten Vergütungspositionen.
(b) Nutzungsabhängige variable Entgelte im Sinne dieses Vertrages sind die vom Kunden zu leistenden Zahlungen, deren Höhe sich nach den Bestimmungen der Produktvereinbarungen nach Bandbreitenverbrauch oder Datenvolumen richtet.
(c) Als Leitungs- und Kommunikationskosten im Sinne dieses Vertrages gelten sämtliche Gebühren, die dem Provider von der Deutschen Telekom AG oder einem sonstigen Dritten für die Verbindung zwischen Anschluss des Kunden und der Infrastruktur des Providers in Rechnung gestellt bzw. durch das Verlassen des Netzes des Providers und durch den damit verbundenen Übergang auf Einrichtungen Dritter verursacht werden.
(d) Unter sonstigen Entgelten im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche Zahlungen zu verstehen, die der Kunde einmalig oder laufend zu leisten hat, insbesondere für Wartungs- und Serviceleistungen, wie etwa Helpdesk und Billing, und die nicht zu den in den vorstehenden Absätzen (a) bis (c) zu zählen sind.
(2) Leitungs- und Kommunikationskosten sind vom Kunden zu tragen. Soweit im Zusammenhang mit der Zugangsverschaffung auf der Seite des Providers gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Im übrigen sind die Bestandteile und die Höhe der vom Kunden zu leistenden Vergütung in der jeweiligen Produktvereinbarung geregelt.
(4) Über die von ihm erbrachten Leistungen erteilt der Provider dem Kunden monatliche Abrechnungen.
(5) Unabhängig von der Erteilung der Abrechnung werden die Festentgelte am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Die übrigen Vergütungsbestandteile sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, ohne dass der Kunde zu Abzügen berechtigt ist.
(6) Ist das Festentgelt nicht für einen vollen Kalendermonat zu entrichten, so wird es zeitanteilig berechnet. Die Höhe des für einen Tag anzusetzenden Entgeltes beträgt 1/30 des vereinbarten Monatsentgeltes.
(7) Hat der Provider zur Erbringung von Leistung an den Kunden in Vorleistung zu treten oder hat er dies bereits getan, so kann der Provider alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten mit Vertragsunterzeichnung vom Kunden verlangen. Gleiches gilt für Vorleistungen, die der Provider für den Kunden gegenüber Dritten erbringt oder bereits erbracht hat.
(1) Kommt der Kunde mit den von ihm zu leistenden Zahlungen in Verzug, ist der Provider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt; in diesem Fall ist der Kunde berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Der Provider kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an dem ihm obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Gesamtvergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug kommt.
(1) Der Provider ist berechtigt, die gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden zu unterbrechen. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anwendungsbereichs der TKV wird der Provider dies nur in Übereinstimmung mit den Regelungen der TKV, vornehmen (Sperrung).
(2) Die Sperre wird dem Kunden dann mit einer Frist angekündigt, wenn das Gesetz eine solche Frist vorschreibt. Sofern das Gesetz keine Frist vorschreibt, kann die Leistungseinstellung des Providers auch ohne Frist und vorherige Ankündigung erfolgen.
(3) Die Kosten, die dem Provider durch eine Sperrung bzw. Einstellung der Leistungen entstehen, hat der Kunde zu tragen. Gleiches gilt für die Kosten, die durch eine Wiederaufnahme bzw. Wiederanschaltung entstehen.
(1) Der Provider behält sich - insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur - vor, die in den Produktvereinbarungen geregelten Preise für die von ihm zu erbringenden Dienste und Leistungen anzupassen (nachfolgend „Preisänderung“). Der Provider wird dem Kunden die Preisänderung schriftlich ankündigen. Die Preisänderung tritt am ersten Tag des dritten auf die Ankündigung folgenden Monats in Kraft, sofern nicht die Parteien im Einzelfall etwas anderes vereinbaren. Im Falle von Preissenkungen werden diese zunächst auf dem Kunden gegebenenfalls gewährte Sonderrabatte angerechnet.
(2) Handelt es sich bei der Preisänderung um eine Preiserhöhung, so hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung fristgerecht und kann eine Einigung nicht erzielt werden, ist jede der Parteien berechtigt, die Produktvereinbarung, deren Regelungsbereich die Preisänderung betrifft, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats zu kündigen, nach dessen Ablauf die Preisänderung Wirksamkeit entfalten soll.
(3) Die Kündigung nach § 10 Absatz (2) dieses Vertrages ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Erhöhung der Preise durch den Provider im Zusammenhang mit Gebührenanpassungen durch die vom Provider genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensteanbieter steht und sich im Rahmen dieser Gebührenanpassungen hält.
Gegen die Ansprüche des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die vom Provider zu erbringenden Leistungen, die ihre Grundlagen in verschiedenen Produktvereinbarungen haben, untrennbar/eng miteinander verbunden sind.
(1) Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Provider personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Soweit sich der Provider zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz offen zu legen. Diese Berechtigung besteht auch dann, wenn die Übermittlung von Daten zur Erkennung, Eingrenzung und/oder Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Providers selbst sowie in den vom Provider genutzten Anlagen Dritter erforderlich ist.
(3) Der Provider erklärt, dass seine Mitarbeiter, die bei der Abwicklung dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet worden sind und dass der Provider die nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten.
Der Provider bietet seine Dienste 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Der Provider wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
(1) Für Vermögensschäden haftet der Provider gemäß § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von EUR 12.500,-- je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf EUR 10.000.000,-- (in Worten: zehn Millionen) je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Provider wie folgt: Für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Provider nur in Höhe des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von Diensten des Providers,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch den Provider,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch den Provider,
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten des Providers oder
(e) dadurch entstanden sind, dass der Provider die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten nicht durchgeführt hat.
Im übrigen kann der Kunde nur dann Schadensersatz verlangen, wenn dem Provider Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Providers.
(3) Der Provider übernimmt darüber hinaus insbesondere keine Haftung für Inhalte, sofern diese ihm vom Kunden zur Erfüllung der Pflichten des Providers aus einzelnen Produktvereinbarungen überlassen worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Nutzung solcher Inhalte resultieren. Der Kunde versichert, dass die Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können, insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Provider oder gegenüber Dritten ergeben, insbesondere von solche Ansprüchen, die auf der Rechtswidrigkeit oder der Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte beruhen.
(5) Der Provider haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Providers vor.
(6) Der Provider haftet des weiteren nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung, höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen des Providers unterbleiben.
(7) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Provider oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste des Providers oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt. Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auf den dem Provider entstehenden sachlichen und personellen Aufwand sowie sonstige Auslagen.
(8) Gibt der Kunde eine Störungsmeldung gemäß § 5 Ziffer (1) (f) dieses Vertrages ab und ergibt die daraufhin vorgenommene Prüfung durch den Provider, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, so hat der Kunde dem Provider die durch diese Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
(1) Dauert eine Störung der Leistungen des Providers, die erheblich ist, länger als eine Woche an und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt die monatlichen Entgelte und die Gebühren, die auf eine Vorbestellung verbrauchsabhängiger Leistungen (Bandbreiten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur des Providers zurückgreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(2) Liegen die Ursachen für den Ausfall von Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers, so ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß § 13 dieses Vertrages.
(3) Im übrigen haftet der Provider, sofern sich nicht aus den Regelungen einzelner Produktvereinbarungen etwas anderes ergibt, für Mängel des jeweiligen Vertragsgegenstandes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen der Produktvereinbarungen oder der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Die AGB sowie die Produktvereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
(3) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt der Bestand der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt bzw. die Vertragslücke wird mittels einer solchen Bestimmung geschlossen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
(4) Der Provider hat das Recht, den Kunden als Referenzkunden zu benennen, ohne dafür eine Vergütung an den Kunden zahlen zu müssen.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. Der Provider ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde: UPLINK Digital GmbH, Heerdter Sandberg 32, D-40549 Düsseldorf